Tierquälerei.de
Geben Sie Tieren Ihre Stimme – melden Sie Tierquälerei!
Hintergrundinfos
Wann brauchen Tiere unsere Hilfe?
Wo beginnt Tierquälerei?
Tierquälerei ist in Deutschland per Gesetz verboten und betrifft das Quälen, Misshandeln und „unnötige“ Töten von Tieren. Darunter fällt auch die tierschutzwidrige Haltung. So werden Tiere in landwirtschaftlichen Betrieben, Zoos und Zirkussen ebenso häufig Opfer von Tierquälerei wie sogenannte Haustiere oder Wildtiere. Wichtige Merkmale der Tierquälerei sind die Rohheit und die Dauer der Tat.
Das sagt das Tierschutzgesetz
§ 17 Nr. 1 TierSchG
Es ist verboten, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten.
§ 17 Nr. 2 lit.) a TierSchG
Es ist verboten, einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen.
§ 17 Nr. 2 lit.) b TierSchG
Es ist verboten, einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen.
§ 2 Nr. 1 TierSchG
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
§ 2 Nr. 2 TierSchG
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
§ 2 Nr. 3 TierSchG
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Welche Strafen gibt es für Tierquälerei?
Freiheitsstrafe
(bis zu drei Jahre)Geldstrafe
Tierhalteverbot
In Deutschland wird Tierquälerei nach § 17 des Tierschutzgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Außerdem können Gerichte ein lebenslängliches Tierhalteverbot aussprechen. Verurteilten Tierquäler:innen kann dadurch lebenslang verboten werden, Tiere zu halten, zu betreuen oder beruflich mit ihnen umzugehen. Leichtere und fahrlässige Tiermisshandlungen können mit Bußgeldern bestraft werden. Die betroffenen Tiere können vom Veterinäramt beschlagnahmt und in einem Tierheim untergebracht werden, wo ein neues Zuhause für sie gesucht wird.
Aktiv werden
Das können Sie gegen Tierquälerei tun:
Tierquälerei erkennen
Tierquälerei melden
Nach der Meldung
Tierquälerei erkennen
Ob ein Tier Opfer von Tierquälerei wurde, erkennen Sie an seiner körperlichen Verfassung, seinem Verhalten und seiner Unterbringung. Anzeichen für Tiermisshandlungen können Verletzungen, Abmagerung und mangelnde Fellpflege sein, aber auch verängstigtes oder aggressives Verhalten oder Verwirrung. Auch wenn es keine oder nur wenig Nahrung, Wasser oder keine geeignete Unterkunft gibt, brauchen Tiere unsere Hilfe.
Tierquälerei melden
Wenn es möglich ist, suchen Sie das Gespräch mit der betreffenden Person. Sollte dies nicht sinnvoll sein, melden Sie die Tierquälerei (auch anonym) bei dem zuständigen Veterinäramt, der Polizei, einem Tierheim, dem örtlichen Tierschutzverein oder PETA Deutschland. Wenn sich das Tier in Lebensgefahr befindet oder Sie selbst Zeug:in einer akuten Tiermisshandlung werden, rufen Sie bitte sofort die Polizei und erstatten Sie Anzeige gegen die verantwortliche Person. Halten Sie die Tierquälerei auf Foto oder Video fest und notieren Sie sich Ort, Datum und Zeit des Vorfalls. Lassen Sie bei der Meldung keine wichtigen Fakten weg – erfinden Sie aber auch nichts dazu.
Nach der Meldung
Die Zusammenarbeit mit Behörden kann manchmal leider zäh und wenig ermutigend sein. Außerdem können die Veterinärämter Ihnen auch nicht immer Auskünfte über das aktuelle Vorgehen geben. Damit der Fall jedoch nicht in Vergessenheit gerät und den betroffenen Tieren geholfen wird, können Sie nach der Meldung des Missstandes wie folgt vorgehen:
- Erkundigen Sie sich regelmäßig nach dem aktuellen Stand Ihrer Meldung.
- Wenn sich trotz gravierender Missstände nichts tun sollte, wenden Sie sich an die nächsthöhere Dienststelle (Landrät:in, Oberbürgermeister:in, Landesamt oder Regierungspräsidium).
- Wenden Sie sich an die lokalen Medien und berichten Sie von dem Missstand. Durch eine Berichterstattung und den öffentlichen Druck könnten die Behörden zu Maßnahmen bewegt werden.
- Sollten Sie das Gefühl haben, dass sich eine Behörde dennoch nicht ausreichend um die betroffenen Tiere bemüht, melden Sie sich bei PETA Deutschland.
Aktuelle Fälle
Diese Fälle wurden bereits aufgedeckt
Erfolge
Diese Tiere wurden durch Ihre Hilfe gerettet
Durch die Meldung zahlreicher Bürger:innen und Insider:innen der Tiernutzungsindustrie konnten wir von PETA Deutschland bereits die Lebensqualität vieler Tiere verbessern und den Tod tausender Tiere verhindern. Nur mit Ihrer Hilfe können wir die Missstände veröffentlichen und Tierquälerei konsequent vor Gericht bringen. Diesen Tieren konnten wir so bereits helfen:
Erfolge
Dank einer Whistleblower-Meldung konnte PETA eine tierschutzwidrige Schafhaltung in Oerlinghausen (Kreis Lippe) aufdecken. Fünf Schafe lebten dort unter schlimmen Bedingungen – auf verdrecktem Gelände mit gefährlichen, kaputten Zäunen und verfilztem Fell. Nach PETAs Hinweis griff das Veterinäramt ein, bestätigte die Missstände und löste die Haltung auf. Die Schafe sind nun in Sicherheit und werden vom Veterinäramt betreut.
Dank einer Whistleblower-Meldung konnte PETA sieben Junghunde und ihre Mutter aus einer verwahrlosten Wohnung in Friesoythe (Landkreis Cloppenburg) retten. Die Tierrechtsorganisation meldete die tierschutzwidrigen Zustände umgehend dem Veterinäramt und forderte die Beschlagnahmung der Tiere sowie ein Tierhalteverbot. Bereits zwei Tage später wurden die Hunde erfolgreich aus der Haltung befreit.
Ende November erreichte PETA eine Whistleblower-Meldung zu einem verwahrlosten Beagle-Welpen im Landkreis Soest. Der erst neun Wochen alte Hund wurde in einem Karton voller Fäkalien in einer dunklen Scheune gehalten. PETA informierte sofort das Veterinäramt und die Polizei. Bereits einen Tag später wurde der Welpe von den Behörden befreit. PETA dankt allen Beteiligten für den schnellen Einsatz!
Ende Mai erreichte PETA eine Whistleblower-Meldung wegen einer Haltung von Schafen im bayerischen Haldenwang: Auf den beigefügten Bildern war zu erkennen, dass die Tiere über einen längeren Zeitraum nicht geschoren wurden und sichtbar unter dem Gewicht und der Wärme ihrer Wolle litten. Durch das dichte Fell besteht eine erhöhte Gefahr für Parasitenbefall bei Schafen. Zusätzlich stand den Tieren kein Witterungsschutz zur Verfügung und durch herumliegende Gegenstände bestand eine deutliche Verletzungsgefahr.
PETA hat das zuständige Veterinäramt informiert und um eine zeitnahe Prüfung der Haltungsbedingungen gebeten. Etwa zwei Wochen darauf teilte die Person, welche die Meldung zuvor eingereicht hatte, mit, dass die Schafe daraufhin geschoren wurden und ihnen zumindest ein provisorischer Unterstand eingerichtet wurde.
Im Jahr 2023 wurde PETA Videomaterial übermittelt, das Milbenbefall, Wunden durch Federpicken, eitrige Kloaken sowie tote und sterbende Hennen auf dem Geflügelhof Lehnertz KG zeigt. Im Oktober 2023 zeigte PETA die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft Trier an. Im Februar 2024 wurde das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Trier eingestellt, das Verfahren wurde lediglich zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten abgegeben. Als Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass der Betrieb regelmäßig durch das Veterinäramt Bitburg-Prüm sowie externe Organisationen kontrolliert werde und es keine Hinweise auf tierschutzrechtliche Verstöße gebe.
Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Trier, das Ermittlungsverfahren einzustellen, hat PETA im Februar 2024 Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz eingelegt. Im Mai 2024 wurde PETA mitgeteilt, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden.
Im August 2023 setzte PETA eine Belohnung für Hinweise zu einem Mann aus, der ein Pferd in der Stadt Maschen misshandelt hatte. Nach Veröffentlichung des Falls gab eine Zeugin entscheidende Hinweise zum Täter. Dieser wurde zwar nicht verurteilt, musste jedoch eine Strafe zahlen. Nun wurden 500 Euro Belohnung für ihre Mithilfe zur Aufklärung des Falls an die Zeugin ausbezahlt.
Whistleblower:innen meldeten PETA Anfang Februar eine Ziege, die allein an einer Schleppleine in der Gemeinde Dorfprozelten angebunden war. PETA meldete den Missstand daraufhin umgehend dem zuständigen Veterinäramt Miltenberg. Die Whistleblower:innen bestätigten im Anschluss, dass die Ziege nicht mehr angebunden sei. Auch das Veterinäramt bestätigte telefonisch, dass sich um den Fall gekümmert wurde, die Situation sich gebessert hat und es dem Tier gut gehe.
2022 spielten Whistleblower:innen PETA Videomaterial aus Kleintierzuchten zu, auf dem zu sehen ist, wie Tiere in Massen unter unwürdigen Bedingungen gezüchtet und gehalten werden. Die Tiere hatten keine Rückzugsmöglichkeiten, mussten in ihren eigenen Fäkalien leben und warteten boxenweise aufeinandergestapelt darauf, an Zoohandlungen und Baumärkte geliefert zu werden. Viele der Tiere wurden durch den Stress und die schlechte Haltung krank und starben schon in der Zucht oder kamen tot in Zoohandlungen an. Die Veröffentlichung durch PETA trug dazu bei, dass kaum mehr Tiere von diesem Großhändler bezogen werden und dieser vermutlich bald die Tore seine Horror-Zucht schließen muss.
Im Juni 2023 ließ eine Halterin in Dinkelsbühl ihren Hund bei einer Außentemperatur von etwa 30 Grad Celsius in ihrem Auto in der prallen Sonne zurück. Das Tier begann stark zu hecheln und litt offensichtlich unter der Hitze. Da die Polizei die Halterin nicht erreichen konnte und sich der Zustand des Tieres verschlechterte, schlugen die Beamt:innen die Scheiben des Autos ein. Sie nahmen den Hund mit auf die Dienststelle, wo sie ihn versorgten, bis die Halterin ihn kurze Zeit später abholte.
PETA erstattete daraufhin Strafanzeige gegen die Frau, die im Dezember 2023 zu einer Strafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt wurde.
Einer Whistleblower-Meldung zufolge schlug und tötete ein Mann im Juli 2022 eine Taube im baden-württembergischen Kornwestheim. PETA erstattete daraufhin Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Der Täter wurde im September 2023 vom Landgericht Stuttgart im Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen (zu je 20 Euro) verurteilt, wie die Pressestelle des Landgerichtes Stuttgart auf Nachfrage mitteilte.
Am 30. August 2023 fand beim Amtsgericht Güstrow eine Hauptverhandlung wegen Tierquälerei statt. Der angeklagten Person wurde das Verwahrlosenlassen einer Schafherde vorgeworfen. Frisch geborene Lämmer und schwache Schafe wurden nicht ausreichend vor Kohlraben geschützt. Diejenigen Tiere, die Hunger, Durst und Verwahrlosung überlebten, waren stark geschwächt. Die angeklagte Person hatte zunächst Einspruch gegen die zwei gegen sie ergangenen Strafbefehle eingelegt. Dies führte zur Hauptverhandlung. Bei dieser verurteilte das Amtsgericht Güstrow die beschuldigte Person rechtskräftig zu zwei Einzelstrafen von jeweils sechs und sieben Monaten Haft. Zudem wurde ein Berufsverbot für die Dauer von drei Jahren verhängt. Die Gesamtstrafe steht noch aus.
Whistleblower hatten PETA Videobeweise zugespielt, die zeigen, wie ein Mann einen Hund misshandelte, den er privat hielt. PETA meldete den Fall umgehend dem zuständigen Veterinäramt. Da dieses jedoch zunächst untätig blieb, machte PETA den Fall öffentlich und bat Unterstützer:innen darum, Druck bei den Behörden aufzubauen, um den Hund zu retten. Das zeigte Wirkung: Das Veterinäramt holte den Hund aus der Haltung. Dieser ist nun in Sicherheit.
Mitte Juli erreichte PETA eine Whistleblower-Meldung zu einer Schafherde am Spadenländer Elbdeich in Hamburg: Über einen Zeitraum von mehreren Wochen wurde beobachtet, dass regelmäßig einige Tiere in der Herde stark lahmen. So waren in den Videos, die PETA zugesendet wurden, zahlreiche hochgradig lahmende Schafe zu sehen.
PETA meldete die Situation beim örtlichen Veterinäramt und erhielt die Rückmeldung, dass nun entsprechende tierärztliche Behandlungen eingeleitet wurden.
PETA erreichte über das Whistleblower-Formular eine Meldung zu einem Hund, der vernachlässigt auf einem völlig verkoteten Balkon gehalten wurde. PETA handelte schnell und informierte das zuständige Veterinäramt. In engem Kontakt mit den Behörden wurde der Hund, ein Amstaff-Mix, am 21. Juni 2023 gerettet und aus der grauenvollen und tierschutzwidrigen Haltung gerettet. Der sehr freundliche Vierbeiner ist nun an einem sicheren Platz untergebracht.
Mitte April erreichten PETA eine Whistleblower-Meldung und ein Bild zu einer tierschutzwidrigen Haltung eines Hundes in Göttingen. Dem Zeugen zufolge wurde der Hund ausschließlich auf dem Balkon gehalten und misshandelt.
Auf dem Bild waren die Hinterläufe des Hundes zu erkennen, der auf einem kleinen vermüllten und mit Fäkalien verdreckten Balkon stand. Wasser und Nahrung standen dem Tier nicht zur Verfügung. Laut Zeug:innen wurde der Hund außerdem von seinen Halter:innen misshandelt.
PETA hat die Situation beim Veterinäramt Landkreis Göttingen gemeldet, um eine Überprüfung der Situation vor Ort gebeten und die Rückmeldung bekommen, dass der Hund aus dieser Haltung gerettet und beschlagnahmt wurde.
PETA begrüßt das Durchgreifen des Veterinäramtes in diesem Fall zum Wohle des Hundes und hofft, dass sich der Vierbeiner schnell von diesen Strapazen erholt.
Schlag gegen den Welpenhandel: Im April beschlagnahmte das Kreisveterinäramt Breisgau-Hochschwarzwald bei einer Hausdurchsuchung mit der Polizei 60 Pomeranians in Badenweiler. PETA hatte die Behörden alarmiert, nachdem ein Whistleblower der Tierrechtsorganisation von einer grausamen illegalen Welpenzucht im Keller eines Privathauses berichtete. Der Meldung zufolge mussten die teilweise kranken Zwergspitze in ihren eigenen Exkrementen in Käfigen leben, teilweise ohne jemals Tageslicht zu sehen. Einigen Tieren sollen die Stimmbänder durchtrennt worden sein, um sie am Bellen zu hindern und um sie vor Nachbar:innen zu verstecken. Den Hündinnen habe man zudem Hormone gespritzt, damit sie zu jeder Läufigkeit geschwängert werden können. Die gezüchteten Welpen verkauften die Händlerin und ihre Komplizen auf sozialen Netzwerken – größtenteils in die Schweiz, nach Frankreich und in andere EU-Länder. Die beschlagnahmten Hunde sind nun im Tierheim untergebracht.
Whistleblower:innen meldeten PETA, dass bei Zoo Zajac in Duisburg neuerdings Erdmännchen gehalten werden. Da die Haltungsbedingungen bei Weitem nicht den Anforderungen gemäß Säugetiergutachten entsprachen, hat PETA die Verantwortlichen beim Veterinäramt Duisburg angezeigt. Das Veterinäramt Duisburg reagierte daraufhin schnell mit einem Verbot an Zoo Zajac, weiterhin Erdmännchen zu halten.
Im Oktober 2021 erstattete PETA Strafanzeige gegen einen Bio-Schweinehaltungsbetrieb im niedersächsischen Dörverden. PETA wurde Bildmaterial zugespielt, das erschreckende Missstände auf dem Betrieb zeigt – darunter hochgradige Verschmutzungen und weitere unhygienischste Zustände wie eine wohl nicht ordnungsgemäße Kadaverlagerung.
Im September 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Oldenburg einen Strafbefehl über 2.400 Euro beim Amtsgericht Verden/Aller gegen den Verantwortlichen wegen mehrerer tierschutzrechtlicher Mängel bei mehreren Schweinen und stellte bei diesen – auch aufgrund eines Gutachtens des Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)und eines Protokolls des Veterinäramtes – erhebliche Leiden und Schäden fest (Az.: Cs 1100 Js 45376/21). PETA beantragte unter Vorlage der Beweismittel bei BIOLAND und NATURLAND die Kündigung des Betriebes, dem beide Verbände nachkamen.
Im August 2021 erstattete PETA bei der Staatsanwaltschaft Aurich Strafanzeige gegen Verantwortliche, die ein lebendes Ferkel in einer Kadavertonne mit toten Schweinen entsorgt hatten. Ein Whistleblower übermittelte ein entsprechendes Video an PETA, auf dem das Ferkel wild um sich schlagend in der Kadavertonne auf toten Schweinen und in einer Wasserlache zu sehen war. Der Täter konnte ermittelt werden, er berief sich auf ein Versehen. Die Staatsanwaltschaft Aurich gab das Verfahren an den Zweckverband Jade-Weser ab, der ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen den Täter einleitete (Az.: NZS 210 Js 21285/21).
Das Amtsgericht Heinsberg hat im November 2022 den Täter verurteilt, der vor zwei Jahren auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Heinsberg eine Kuh gequält hat. Eine Whistleblowerin hatte im Oktober 2020 beobachtet, wie der Mann auf dem Milchbetrieb im nordrhein-westfälischen Heinsberg eine geschwächte Kuh längere Zeit mit dem Gabelstapler traktierte und auf sie eintrat, um sie zum Aufstehen zu bewegen. Das Tier lag auf dem Boden und kam nicht mehr aus eigener Kraft hoch. Die Augenzeugin wandte sich umgehend mit Videoaufnahmen von der Tat an PETA. Die Tierrechtsorganisation erstattete daraufhin Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Aachen beantragte nach Ermittlungen einen Strafbefehl. Das Urteil: 60 Tagessätze à 5 Euro gegen den polnischen Rentner, der die Kuh so quälte.
Das Veterinäramt des Kreises Heinsberg bestätigte hier einen erheblichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz aufgrund der Rohheit, mit der die Kuh behandelt wurde. Zusätzlich überprüfte die Behörde den Betrieb des Landwirtes und stellte in dem Zuge weitere, teils gravierende Missstände fest: Unter anderem wurde Kälbern über acht Tage kein Heu gegeben, einem Kuhkind im Alter von 14 Tagen stand kein Wasser zur Verfügung. 16 Tierkinder hatten keine ausreichende Beleuchtung, ein Tier lahmte.
Im Januar 2021 erstattete PETA Strafanzeige gegen einen Rinderhalter aus Bremen. PETA lagen Beweisfotos aus seinen Stallungen vor, die erhebliche Missstände offenbarten. Die Ermittlungen bestätigten die PETA-Vorwürfe, die eingesetzten Gutachter:innen stellten bei vielen Tieren gravierendes Leid fest: So waren viele verdreckt, standen tief in den eigenen Exkrementen, wiesen Gliedmaßenerkrankungen und fehlende Fellstellen auf. Zudem wurden Kälber im Dunklen gehalten und hohe Verluste von Rindern festgestellt. Der Gutachter des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienstes der Freien Hansestadt Bremen konstatierte in mehreren Punkten „erhebliche Leiden“, die über mehrere Monate anhielten. Die Missstände wurden durch große Investitionen abgestellt, Tiere abgegeben. Der Tierhalter ist darüber hinaus ehrenamtlicher Naturschutzwächter in der Stromer Feldmark. Das Verfahren gegen ihn wurde nur eingestellt mit der Warnung, bei einem weiteren Vorfall nicht mehr verschont zu bleiben, außerdem war er nicht vorbestraft und hat die Mängel behoben (Az.: 315 Js 18138/21 Staatsanwaltschaft Bremen).
Im März 2022 erstattete PETA nach Hinweisen von Whistleblower:innen und Eigenrecherche Strafanzeige gegen einen Hunde- und Schafhalter aus dem rheinland-pfälzischen Annweiler bei der Staatsanwaltschaft Landau. Das Ermittlungsverfahren wurde zwar eingestellt, jedoch mit erheblichen Mängelfeststellungen: „Die durchgeführten Ermittlungen haben mehrere relevante Verstöße bei der Haltung der Hunde ergeben, wie nicht ausreichende Sozialkontakte und nicht ausreichend wettergeschützte und isolierte Aufenthalts- und Liegeplätze, zu deren Beseitigung der Beschuldigte seitens der Verwaltungsbehörde inzwischen aufgefordert wurde.“ (Az.: 7130 Js 3275/22) Das Verfahren wurde zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten an die zuständige Behörde abgegeben. Im Oktober 2022 wurde bekannt, dass das Veterinäramt der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße erhebliche tierschutzrechtliche Auflagen erteilt und ein Bußgeldverfahren gegen den Tierhalter eingeleitet hat.
Im Februar 2021 erstattete PETA Strafanzeige wegen quälerischer Tiermisshandlung bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe gegen einen Landwirt aus Wöhrden in Schleswig-Holstein. PETA wurde von einem Whistleblower Bildmaterial und eine Schilderung der Vorkommnisse übermittelt. Die Staatsanwaltschaft erhob im Januar 2022 Anklage, nach wiederholten Verlegungen wurde der Täter nach einer mündlichen Verhandlung am 5. Oktober 2022 vom Amtsgericht Meldorf zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt (Az. 29 Ds 321 Js 5848/21).
Im Februar 2022 hatte uns ein Whistleblower Bildmaterial eines Schafs zugespielt, das von seinem Halter skrupellos getötet worden war. Der Züchter soll dem kranken Tier mit einem Hammer den Kopf zertrümmert haben. Nach PETAs Strafanzeige wegen des Verdachts auf strafbare Tiertötung- und Misshandlung verurteilte das Amtsgericht Meldorf den Mann im September 2022 zu einer hohen Geldstrafe von 3.000 Euro.
Ein Bochumer Angelshop-Besitzer stellte ein Video ins Netz, auf dem zu sehen war, wie er eine Forelle in der Hand hält und sie anderthalb Minuten leiden lässt, bevor sie stirbt. Daraufhin informierte ein Whistleblower PETA über den Vorgang und sicherte auch das Video, welches der Täter wieder gelöscht hatte. PETA erstattete im April 2022 Strafanzeige gegen den Mann bei der Staatsanwaltschaft Bochum. Im September gab der Direktor des Amtsgerichts bekannt, dass der Angelshop-Besitzer zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt wurde (Az.: 41 Js 82/22).
Anfang September erreichte uns über das Whistleblower-Formular eine Meldung inklusive eines Fotos von einer toten Krähe, die an einem Feld in Fellbach bei Stuttgart als Vergrämungsmethode aufgehangen wurde. Daraufhin forderte PETA vom Veterinäramt Rems-Murr-Kreis ein umgehendes Verbot dieser grausamen Abschreckungsmethode. Das Veterinäramt kontaktierte die verantwortliche Person, woraufhin die toten Krähen entfernt wurden. Weitere Maßnahmen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften werden von der Behörde ebenfalls überprüft.
Anfang September erreichte uns eine Whistleblower-Meldung mit Bildern über eine Ziegenhaltung in Singen. Die Aufnahmen zeigen, dass die Tiere teils tot, stark abgemagert und verletzt waren. Nachdem PETA die Missstände beim örtlichen Veterinäramt gemeldet hatte, wurde der Betrieb noch am gleichen Tag von der Behörde aufgesucht und Sofortmaßnahmen eingeleitet. Vier Ziegen wurden demnach in einem Stall untergebracht. Außerdem wurden verwaltungsrechtliche und ordnungsrechtliche Schritte seitens der Behörde eingeleitet.
Im Juni wandten sich Whistleblower:innen mit Fotos und dem Hinweis an PETA, dass das Lübecker Restaurant „Asia Dreams“ Fische in einem Aquarium mit viel zu kleinem Becken hält. Daraufhin informierte PETA das Veterinäramt Lübeck über die Missstände. Die Behörde sorgte dafür, dass die Fische seit August in einem neuen Zuhause mit deutlich mehr Platz untergebracht wurden.
Besucher:innen des Pfalzfestes in Ludwigshafen meldeten PETA ein „Ponykarussell“, in dem die kleinen Pferde stundenlang im Kreis laufen mussten. Nach einem Appell von PETA an die Kommunalpolitik brachte die Partei Bündnis 90/Die Grünen eine Initiative auf den Weg. Ergebnis von diversen Anträgen im Rat der Stadt: Ein Ponykarussell wird es auf dem Pfalzfest nicht mehr geben. In einiger Entfernung soll es weiterhin ein Ponyreiten geben – das Im-Kreis-Laufen auf dem Jahrmarkt bleibt den Tieren immerhin erspart.
Eine Besucherin des Kunstmuseums Wolfsburg teilte PETA mit, dass bei der Installation „A Hundred Years“ von Damien Hirst Hunderte Fliegen zunächst in einem Teilbereich mit Zucker und Wasser vermehrt würden, um dann teilweise in einem anderen Bereich der Installation durch eine elektrische Fliegenfalle getötet zu werden. Doch nach Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne „vernünftigen Grund“ Leiden oder Schaden zufügen – ein Kunstobjekt wird nicht als vernünftiger Grund angesehen. PETA hat daher Anzeige beim Veterinäramt der Stadt Wolfsburg erstattet. Die Behörde teilte mit, dass eine mündliche Verwarnung gegenüber den Verantwortlichen ausgesprochen wurde. Künftig dürfen keine Fliegen für das Kunstobjekt mehr getötet werden.
Eine aufmerksame Augenzeugin meldete PETA ein vernachlässigtes Pony auf einer Weide in Dorsten, dessen Hufe aufgrund fehlender Hufpflege zu sogenannten Schnabelhufen herangewachsen waren. Durch die überlangen Hufe konnte das Tier kaum laufen und litt vermutlich unter Schmerzen. PETA wandte sich daraufhin an das zuständige Veterinäramt und nur wenige Tage nach der Meldung wurden die Hufe versorgt und bearbeitet. PETA setzt sich nun bei der Behörde dafür ein, dass die tierhaltende Person für die massive Vernachlässigung des Ponys bestraft wird.
Im März erreichte PETA eine Whistleblower-Meldung, der zufolge 137 Kaninchen im Raum Kusel in Rheinland-Pfalz unter schlimmsten Bedingungen leben. Ein Team von der VOX-Sendung hundkatzemaus ist dem Fall nachgegangen und fand die Tiere in erschreckenden Zuständen vor: Die Kaninchen wurden in gestapelte Vogel- und Hamsterkäfige, Bottiche und Transportboxen gesperrt und harrten seit Monaten in ihrem eigenen Urin und Kot aus – ein Großteil der Tiere lebte in einer dunklen Scheune ohne Tageslicht. Eins der vorgefundenen Kaninchen litt an einer schweren Augeninfektion und konnte aufgrund der Eiterbildung nicht mehr sehen. Es wies zudem etliche tiefe und mit Eiter gefüllte Bisswunden auf, die umgehend von einem Tierarzt versorgt werden mussten. Nach der Konfrontation mit den Halter:innen stimmten diese zu, alle Tiere abzugeben. Offenbar verdienten sie mit dem Verkauf der Tiere über Internetplattformen Geld. Aufgrund der Schwere des Falls wurde ihnen ein Tierhalteverbot auferlegt – somit werden die beiden Tiersammler:innen nie wieder Tiere halten dürfen. Mit der Unterstützung des Tierschutzvereins Kusel sowie der Tierrettung Kindsbach konnten die Kaninchen gerettet werden. Sie wurden medizinisch versorgt, kastriert und teilweise in ein neues Zuhause vermittelt. Die restlichen Tiere suchen noch ein Zuhause. Da einige Kaninchen bereits schwanger waren, stieg die Anzahl der geretteten Kaninchen auf über 200 Tiere.
PETA wurde eine tierquälerische Hundehaltung gemeldet: Ein Malinois sollte seit Welpenalter in einer dunklen Scheune an einer Kette leben. Vor Ort konnten PETA-Mitarbeiter:innen die Haltung überprüfen und feststellen, dass der Hund tatsächlich tierschutzwidrig gehalten wurde – er hatte weder ausreichend Wasser noch soziale Kontakte. Das umgehend über die Haltung informierte Veterinäramt Warendorf führte noch am selben und am folgenden Tag Kontrollen durch. Der Hund wurde laut Angaben des Veterinäramtes in eine tierfreundliche Haltung gebracht, Anwohner:innen konnten das bestätigen.
Im August 2021 erstattete PETA Strafanzeige gegen eine Halterin von Huskys, die als Schlittenhunde missbraucht werden. Die ehemalige Amtstierärztin und Halterin steht in Verbindung mit dem einschlägig als „Schlittenhundparadies“ bekannten Ort Dobel in Baden-Württemberg. Die Staatsanwaltschaft Tübingen wirft der Frau vor, dass ihr bekannt gewesen ist, dass eine Haltung der Hunde lediglich in Transportboxen abseits von Transportfahrten nicht zulässig ist. Gleichwohl soll sie ihre 26 Huskys in der Nacht vom 23. auf den 24. Juli 2021 in nur 18 Transportboxen in einem fast vollständig geschlossenen Transportfahrzeug in Dobel gehalten haben. Den Tieren soll es dabei nicht nur an Platz, sondern auch an Wasser und insbesondere auch an Frischluftzufuhr gemangelt haben. Hinzu kam, dass nach einem warmen Sommertag die Temperaturen selbst in der Nacht nicht unter 17 Grad Celsius absanken. Die Hunde sollen durch diese Haltung über viele Stunden erheblichen Leiden ausgesetzt gewesen sein, was die Halterin zumindest billigend in Kauf genommen haben soll. Zwölf der im Fahrzeug über Nacht gehaltenen Hunde verstarben. Zwei weitere Hunde mussten in einer Tierklinik behandelt werden. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der durchgeführten Ermittlungen davon aus, dass die Hunde an Ersticken und Überhitzung verstarben. Die Beschuldigte fiel dadurch auf, dass sie mit erheblicher krimineller Energie Verdunkelung betrieben hatte, indem sie mehrere Tiere verscharrte; die Tiere wurden nach aufwändigen Ermittlungen und unter Zuarbeit eines Whistleblowers, der sich PETA offenbart hatte, gefunden, exhumiert und mehrfach gutachterlich untersucht. Die Höhe des Strafbefehls: 150 Tagessätze, was Vorstrafe bedeutet. (Az.: 15 Js 18982/21 Staatsanwaltschaft Tübingen)
Im Juni 2021 erstattete PETA Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Landau gegen einen Ziegen- und Schafhalter wegen tierquälerischer Haltung der Tiere. Entsprechendes Videomaterial lag PETA vor. Die Staatsanwaltschaft Landau teilte im Mai 2022 mit, dass gegen den Tierhalter aufgrund der Strafanzeige ein Strafbefehl über eine Geldstrafe durch das Amtsgericht Kandel ergangen sei, der rechtskräftig geworden ist. Er ist zu 120 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden, gilt also jetzt als offiziell vorbestraft. Zusätzlich würde ihm ein zweijähriges Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot ausgesprochen. Die Schafe wurden gerettet und in eine andere Haltungseinrichtung überführt, keines der Tiere wurde geschlachtet (Az.: 7130 Js 7871/21 – 7343 VRs Amtsgericht Kandel/Staatsanwaltschaft Landau).
Im April 2020 erstattete PETA gegen einen Jäger Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Halle, weil er einen Biber erschossen hatte. Angeblich hätte er den streng geschützten Biber mit einer Nutria verwechselt. Im April 2022 teilte die Staatsanwaltschaft Halle mit, dass gegen den Jäger ein Strafbefehl beantragt worden war: Das Amtsgericht Halle stellte jedoch das Verfahren unter der Bedingung ein, dass der Jäger eine Geldbuße von 2.000 Euro an einen örtlichen Naturschutzverband zahlt. Seine Rechtsverteidigung musste der Jäger selbst bezahlen. (Az.: 302 Cs 976 Js 12953/20 AG Halle (Saale)
Im September 2021 erstattete PETA bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg Strafanzeige gegen einen Landwirt. In seinen Ställen waren 850 skelettierte Schweinekadaver aufgefunden worden, die er nicht ordnungsgemäß entsorgte. Die Schweine lagen dort seit 2013 bzw. 2015. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat einen Strafbefehl gegen den Landwirt beim Amtsgericht Cloppenburg beantragt wegen Verstoßes gegen das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. (Az.: NZS 1102 Js 57842/21 Staatsanwaltschaft Oldenburg)
Im September 2021 erstattete PETA Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Flensburg gegen den Verantwortlichen einer Schafhaltung in St. Peter-Ording. Aufmerksame Passant:innen hatten viele lahmende und humpelnde Schafe gesehen und gefilmt. Der Verdacht auf die besonders schmerzhafte „Moderhinke“, eine Klauenkrankheit, lag nahe. Die Staatsanwaltschaft Flensburg stellte das Strafverfahren selbst zwar ein, gab den Vorgang aber an den Kreis Nordfriesland zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten weiter. Der Landkreis bestätigte im Mai 2022, dass gegen den Verantwortlichen ein Bußgeldbescheid erlassen wurde. (Az.: 115 Js 28646/21)
Whistleblower:innen meldeten PETA zwei vernachlässigte Esel im Landkreis Kassel. Bilder zeigten, dass ihre Hufe so lang waren, dass sie kaum noch gehen konnten. Nach einer Anzeige beim Veterinäramt teilte die Behörde mit, dass im Zuge einer umgehenden Kontrolle eine Ordnungsverfügung erteilt und eine Hufpflege durchgeführt wurde. Zudem soll es engmaschige Kontrollen geben.
Im Juni 2021 erstattete PETA Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München II gegen den Verantwortlichen eines Biohofes in Weiterskirchen. Whistleblower:innen übermittelten PETA eine ausführliche Schilderung mit Fotos einer festliegenden Kuh mit Kalb, die längere Zeit nicht versorgt wurden und die bereits von Krähen attackiert worden waren. Der Landwirt wurde 2022 rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt (Az.: 13 VRs 30099/21).
Im Mai 2021 erstattete PETA Strafanzeige gegen einen Landwirt aus Neusitz, der 160 Tiere in seinem Rindermastbetrieb verhungern und verdursten ließ. Das Leiden der Tiere zog sich über Monate, die Tiere waren bereits skelettiert, als die Polizei den Betrieb auf einen anonymen Hinweis hin kontrollierte. Einige überlebende Rinder waren so geschwächt, dass sie nach Auffinden eingeschläfert werden mussten. Der Landwirt versuchte, Fraßspuren an den Wänden, die die verzweifelten Tiere anbissen, mit der Anbringung von Blechen etc. zu vertuschen. Während die Staatsanwaltschaft Ansbach eine hohe Freiheitsstrafe ohne Bewährung beantragte, verurteilte das Amtsgericht Ansbach den wegen wiederholter Gewässerverschmutzung durch seine Biogasanlage bereits vorbestraften Landwirt unter Einbeziehung seiner verminderten Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren – ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung – und der Zahlung einer Geldbuße von 3000 Euro an eine gemeinnützige Organisation (Az.: 3 Ds 1084 Js 4506/21).
PETA wurden im Herbst Fotos und Videos aus dem Club „Summer Garden Antalya“ zugespielt, die das Leid eines Haifisches in Einzelhaltung in einem winzigen Aquarium in dem Club zeigten. Den lauten Bässen und dem blinkenden Licht ausgesetzt, lebte der Fisch schon seit zehn Jahren in dem Aquarium des Clubs. PETA appellierte in einem Schreiben an die Clubbesitzer, diese grausame Gefangenhaltung des Tieres zu beenden. Über 2.000 Menschen unterstützten diese Forderung – auch die türkische Organisation „Freedom for Dolphins Platform“ unterstützte die Kampagne. Zudem haben zahlreiche Menschen in der Türkei den Club kontaktiert und die Freilassung gefordert. Ende Dezember führte die gemeinsame Kampagne zu einer behördlichen Kontrolle, bei der festgestellt wurde, dass die Haltung nicht artgerecht ist. Dem Club wurde eine Strafe auferlegt. Zwei Monate später gab der Club bekannt, keine Haie mehr für Unterhaltungszwecke einzusperren. Der Hai wurde zu einem anderen, größeren Aquarium transportiert, wo er sich an die neue Umgebung gewöhnen soll und mit fünf Artgenossen zusammenlebt. Haiexpert:innen sollen im weiteren Verlauf einschätzen, ob ein Weitertransport in die Heimat des Tieres in Südasien möglich ist.
Mitte Januar wurden PETA über das Whistleblower-Formular Videos zugespielt, auf denen eine Person zu erkennen ist, die einen Hund wiederholt an Leine und Halsband unter anderem von einer Brücke in den Fluss Enz wirft und den Hund bei dem Versuch filmt, sich an den steilen Böschungen aus dem reißenden und eiskalten Fluss zu retten. Der Täter filmte diese grausamen Szenen anscheinend, um zu demonstrieren, was der Hund alles „kann“. PETA informierte umgehend das Kreisveterinäramt Calw und die örtliche Polizeibehörde Bad Wildbad und appellierte an die Behörden, den Hund schnellstmöglich zu beschlagnahmen. Glücklicherweise reagierten die Behörden sofort, so dass der Hund bereits am selben Tag gerettet werden konnte. PETA hat Strafanzeige gegen den Täter erstattet und das Veterinäramt bereits ein allgemeines Tierhalteverbot gegen den Täter ausgesprochen, das unbefristet, für alle Tierarten und in ganz Deutschland gilt.
Im Januar 2021 erstattete PETA nach Eingang eines Videos Strafanzeige gegen drei Beteiligte, die an der Tötung einer Katze in einer Falle beteiligt waren. Das Video zeigt, wie eine Jägerin drei Mal auf die wehrlose Katze schoss. Im Februar 2022 wurde bekannt, dass das Amtsgericht Augsburg einen von der Staatsanwaltschaft Augsburg beantragten Strafbefehl über 50 Tagessätze auf Bewährung gegen die Jägerin erlassen hatte, während die Verfahren gegen die anderen beiden Beteiligten eingestellt wurden (Az.: 601 Js 100599/21).
Anfang Januar erhielt PETA eine Whistleblower-Meldung, wonach in einem Pflegeheim in Mannheim Fische in einem nicht artgerechten Aquarium gehalten wurden.
Beigefügtes Bildmaterial zeigte vernachlässigte Fische in einem stark verschmutzten Aquarium, weshalb PETA das örtliche Veterinäramt informierte. Bereits vier Tage später kam die Rückmeldung, dass der zuständige Amtstierarzt veranlasst hatte, dass die Fische von einer Tierrettung abgeholt und entsprechend versorgt werden sollten.
Im April 2019 erstattete PETA nach Hinweisen von Zeug:innen Strafanzeige gegen eine Tierhalterin bei der Staatsanwaltschaft Leipzig, Zweigstelle Grimma. Es wurden mehrere Verstöße gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes angezeigt; unter anderem ging es dabei um Pferde, Hunde, Vögel und Affen.
Nach der Strafanzeige fand eine Durchsuchung des Anwesens der Halterin statt. Im Januar 2022 wurde die Frau vom Amtsgericht Grimma wegen tierquälerischer Misshandlung von mindestens 14 Tieren zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt. Das Verfahren gegen ihren Ehemann wurde gegen Zahlung einer Geldbuße an das Tierheim Schkortitz in Höhe von 750 Euro eingestellt (Az.: 156 Js 21566/19).
Im August 2020 erstattete PETA Strafanzeige gegen einen Hundehalter, der seinen Hund in Amberg bei hohen Temperaturen im Auto zurückgelassen hat. Die durch eine aufmerksame Passantin alarmierte Polizei befreite den Hund, der damit gerettet werden konnte. Der Halter wurde zwar nach Beantragung eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft Amberg nicht strafrechtlich, jedoch „wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit“ vom Amtsgericht Amberg zu einer Geldbuße von 250 Euro verurteilt. Das Gericht stellte fest, „dass der Angeklagte ohne vernünftigen Grund einem Wirbeltier, dass er zu betreuen hatte, erhebliche Leiden zufügte.“ Laut dem Gerichtsurteil wurde ihm „eine gewisse Uneinsichtigkeit“ verschärfend ausgelegt. Das Urteil wurde im Dezember 2021 rechtskräftig (Az.: 7 Cs 140 Js 11052/20 Amtsgericht Amberg).
Ein Whistleblower sendete im Oktober Fotos von alten Stacheldrahtzäunen im schleswig-holsteinischen St. Peter-Ording, die sich in der Nähe eines Waldeingangs im Gebüsch befanden. PETA informierte daraufhin die Naturschutzbehörde Nordfriesland über den Missstand: Immer wieder verenden Tiere qualvoll in Stacheldrahtzäunen. Nach Meldung an den Grundstückseigentümer entfernte dieser den Stacheldraht umgehend.
November – Am 20. November 2021 erreichte PETA eine Whistleblower-Meldung zu einer kranken Kuh in einem Betrieb in Ibbenbüren. Die Bilder und das Video zeigen eine Kuh mit einer Art Schwellung am Hinterteil, die sich dadurch offenbar schlecht bewegen konnte. Eine tierärztliche Untersuchung fand augenscheinlich nicht statt. Im weiteren Kontakt mit dem Whistleblower gab dieser vier Tage später an, dass die Kuh nicht mehr essen wollte und nur noch auf der Seite lag.
Wir haben den Fall an das zuständige Veterinäramt des Kreises Steinfurt weitergeleitet und um eine umfassende Kontrolle des Betriebs gebeten. Die Behörde reagierte schnell: Bereits am nächsten Morgen wurde eine Untersuchung durchgeführt und unverzügliche Maßnahmen angeordnet. Der Whistleblower gab uns ebenfalls die Rückmeldung, dass die schwangere Kuh von den anderen Tieren separiert und tierärztlich versorgt wurde. Außerdem hat der Betriebsleiter durch die Kontrolle die Auflage bekommen, dass die Stallbeleuchtung mindestens acht Stunden täglich eingeschaltet sein sollte. Leider musste die Kuh am Ende eingeschläfert werden, nachdem das Tier etwa zwei Wochen auf tierärztliche Hilfe warten musste. Durch die Meldung des Whistleblowers und der damit einhergegangenen Veterinäramtsmeldung konnte das Tier wenigstens von seinem durch den Menschen verursachten Leid erlöst werden.
Im August 2020 erstattete PETA Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen einen Hundehalter. Dieser hatte den Hund bei brütender Hitze mit Außentemperaturen von 33 °C in seinem Auto auf einem Parkplatz eines Supermarktes in Bad Oeynhausen gelassen. Allein das beherzte Einschreiten eines Passanten, der nach erfolgloser Suche nach dem Fahrzeughalter die Scheibe einschlug, konnte den Hund retten. Der Marktleiter bekundete, dass der Hund dort mindestens 25 Minuten im Auto saß. Im September 2021 teilte die Staatsanwaltschaft Bielefeld mit, dass gegen den Hundehalter ein Bußgeldbescheid der zuständigen Ordnungsbehörde in Höhe von 350 Euro rechtskräftig geworden sei und das Bußgeld auch bereits gezahlt wurde (Staatsanwaltschaft Bielefeld, Az.: 756 Js 561/21).
Schon im Jahr 2016 erstattete PETA Deutschland gegen die FVZ Mannheim GmbH Strafanzeige wegen der CO2-Betäubung der dort geschlachteten Schweine. Das Verfahren wurde nach umfangreichen Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Mannheim eingestellt mit der Begründung, dass es sich um eine auch europarechtlich zulässige Betäubungsmethode handelt. Die FVZ firmierte dann um in Regio Schlachthof Mannheim. Im Mai 2021 erstattete PETA erneut Strafanzeige gegen Verantwortliche des Regio Schlachthofes und eines Tiertransporteurs, der Schweine zum Schlachthof brachte. Diese Strafanzeige und das dazugehörige Video brachte den Schlachthof in erhebliche Schwierigkeiten – zudem meldeten die Verantwortlichen auch aus wirtschaftlichen Gründen Insolvenz an. Auch die Stadt Mannheim entzog ihre Unterstützung, so dass der Schlachthof geschlossen werden musste.
Ein Whistleblower übersandte uns Fotos und Berichte, wonach ein Hund im niedersächsischen Holenberg trotz Meldung beim Veterinäramt über Wochen an einer Kette auf einer Terrasse gehalten wurde. Wir wandten uns mehrfach an die Behörde. Kurz bevor ein entscheidender Termin stattfand, fuhr die Halterin mit dem Hund davon. Wenig später wurde er freilaufend in der Nähe des Tierheims gesichtet. Durch engagierte Tierfreund:innen konnte er schließlich ins Tierheim gebracht werden, um ihm zu einem neuen Leben bei tierlieben Menschen zu verhelfen.
FAQ
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Warum gibt es Tierquälerei?
Menschen quälen Tiere in der Regel aus mehreren Gründen: Oft stehen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, etwa in der Agrar- oder Bekleidungsindustrie. Einige Menschen haben nie gelernt, Empathie für Tiere zu empfinden, oder es handelt sich gar um ein krankhaftes Verhalten. So kann Tierquälerei ein erstes Zeichen für eine gefährliche psychische Störung sein, die menschliche Opfer einschließen kann. Denn Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei – so haben Serienmörder wie Ted Bundy oder Frank Gust Tiere misshandelt und getötet, bevor sie begannen, Menschen zu töten.
Menschen, die Tiere nicht als fühlende Lebewesen wahrnehmen, missbrauchen die Tiere häufig als eine Art Ventil, um Frust oder Aggressionen abzulassen. Auch Alkohol oder andere Drogen sowie sexuelle Motive können Gewalttaten auslösen.
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Für welche Tiere gilt das Tierschutzgesetz?
Das Tierschutzgesetz gilt zunächst für alle Tiere. Dennoch werden sie innerhalb des Gesetzes in verschiedene Kategorien eingeteilt, je nachdem, wofür sie vom Menschen „benutzt“ werden. So gibt es unterschiedliche Vorgaben für die Haltung und den Umgang mit Heimtieren, sogenannten Nutztieren und Wildtieren. Diese unterschiedlichen Vorgaben folgen aus speziellen Verordnungen, die an das Tierschutzgesetz gekoppelt sind.
Geschützt sind die Tiere durch das deutsche Tierschutzgesetz, und insbesondere aufgrund von Vollzugsdefiziten, jedoch kaum. So leiden zahllose Tiere in der Landwirtschaft oder werden in Laboren für Versuche missbraucht.
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Ist Zwingerhaltung bei Hunden Tierquälerei?
Die Mindestanforderungen für die Hundehaltung sind in der Tierschutz-Hundeverordnung geregelt. Obwohl diese Haltung nicht tiergerecht ist, ist die Zwingerhaltung von Hunden unter bestimmten Bedingungen leider erlaubt. Beispielsweise müssen sie „ausreichend Auslauf im Freien“ und Umgang mit der Betreuungsperson erhalten.
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Kann man Tierquälerei anonym melden?
Ja, wer möchte, kann Tierquälerei anonym melden. Häufig sind Augenzeug:innen jedoch für die Aufklärung und Ahndung des Falls wichtig. Wenn keine Bild- oder Videoaufnahmen der Tat vorliegen und niemand als Zeug:in auftreten möchte, kann dem betroffenen Tier oftmals nicht geholfen werden. Zögern Sie also bitte nicht, einem Tier als Zeug:in Ihre Stimme zu geben – Tiere sind darauf angewiesen, dass wir uns für sie einsetzen und alles in unserer Macht Stehende tun, um sie vor Misshandlungen zu schützen.
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Warum muss das Veterinäramt eingeschaltet werden? Kann PETA nicht vor Ort aktiv werden?
Nur Behörden dürfen auf Privatgeländen kontrollieren, Anordnungen treffen und Tiere beschlagnahmen. Wir von PETA Deutschland betreten nicht unbefugt fremde Grundstücke und nehmen auch keine Tiere mit, sondern setzen uns auf legalem Wege für die Tiere ein – beispielsweise über die Behörden.
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Wann schreitet das Veterinäramt ein?
Ob und wie ein Veterinäramt aktiv wird, ist leider sehr unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise der Personalkapazität oder der grundsätzlichen Einstellung der Leitung und Mitarbeiter:innen. So handeln einige Ämter unverzüglich und zögern nicht, Tiere aus schlechter Haltung zu befreien, während andere die Vorschriften des Tierschutzgesetzes nur unzureichend umsetzen.